AGB | VSZV Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V.
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AGB

Teilnahmebedingungen für das Seminarangebot des Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V. (VSZV)

 

1. Anwendungsbereich

Die Teilnahmebedingungen für das Seminarangebot gelten für die veröffentlichten Angebote des VSZV.

 

2. Vertragsabschluss

2.1

Vertragsgegenstand sind die in den aktuellen Angeboten des VSZV enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

 

2.2

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Teilnahmebedingungen sowie die in den Angeboten aus dem offenen Programm des VSZV aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Es gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des VSZV.

 

2.3

Die Ankündigung von Seminaren ist unverbindlich. Für eine verbindliche Anmeldung hat der Teilnehmer das Anmeldeformular schriftlich, per Fax, E-Mail oder per Online-Buchung an den VSZV zu senden. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn der Kunde eine Anmeldebestätigung in Textform erhalten hat. In der Regel erhält der angemeldete Teilnehmer darüber hinaus eine Einladung mit den erforderlichen Informationen wie Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsort, usw..

 

2.4

Der VSZV behält sich vor, die Durchführung der Seminare aus dem Programm vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Sollte die festgelegte Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn informiert.

 

Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten, die durch Arbeitsausfall entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Schaden vor, der auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des VSZV beruht.

 

Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar durch eine/n bestimmte/n Dozenten/in bzw. Kursleiter/in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn das Seminar bzw. der Kurs mit dem Namen einer/eines Dozenten/in bzw. Kursleiter/in angekündigt wurde.

Der VSZV kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Seminars ändern, zudem aus sachlichem Grund geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vornehmen.

 

3. Stornierung / Änderung durch den Kunden

3.1

Seminarabsagen müssen bis spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bei Absagen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn muss die halbe Kursgebühr entrichtet werden. Bei späteren Absagen oder Nichtabsagen wird die volle Gebühr berechnet, sofern nicht ein Ersatzteilnehmer nominiert wird. Stornierungen und Änderungen bedürfen der Textform.

 

3.2

Für den Teilnehmer besteht noch am Tage der Veranstaltung die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. In diesem Fall entsteht für den Ersatzteilnehmer keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

 

3.3

Umbuchungen innerhalb der Stornofristen werden einer Stornierung gleichgesetzt.

 

4. Stornierung durch den VSZV

Der VSZV behält sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. wegen Erkrankung des Trainers oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) die Stornierung eines Seminars vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn auf Seiten des VSZV Leistungshindernisse vorliegen, die den gemeinsamen Vertragszweck gefährden oder unmöglich machen. Falls möglich, wird bei einer Absage durch den VSZV ein anderer Termin und/oder Veranstaltungsort vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen (z. B. Seminarentgelte) zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

5. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

5.1

Es gelten die Preise der bei Anmeldung angegebenen Preise.

 

5.2

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind im Preis in der Regel die Seminarunterlagen, die Verpflegung, die Nutzung der technischen Einrichtungen, sowie eine Teilnahmebescheinigung enthalten.

 

5.3

Alle Leistungen des VSZV werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

 

5.5

Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Preisminderung.

 

6. Urheberrechtsschutz

Die Unterlagen zu den Seminaren sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in dessen Eigentum über. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers in irgendeiner Form, auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden – auch nicht auszugsweise. Des Weiteren gelten die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen.

 

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen in den Veranstaltungen sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Über Zustimmungen, die nur im Ausnahmefall erteilt werden, entscheidet der Dozent/Kursleiter in Absprache mit den Betroffenen.

 

7. Haftungsbeschränkung

7.1

Der VSZV haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

7.2

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der VSZV im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der VSZV durch einfache Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der VSZV eine wesentliche Pflicht verletzt hat, haftet sie für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war.

 

8. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des VSZV, zu finden unter https://vszv.de/datenschutz-seminare/.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

9.2

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet worden sind. Der Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist zudem nur wirksam, wenn er schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet worden ist.

 

9.3

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

 

9.4

Die Teilnahmebedingungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft. Alle früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

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