Presseausweise | VSZV Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V.
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PRESSEAUSWEISE

Der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger stellt Presseausweise für Redakteure der baden-württembergischen Tageszeitungen und freie Journalisten aus Baden-Württemberg aus. Die Erteilung des bundeseinheitlichen Presseausweises durch die VSZV-Geschäftsstelle erfolgt unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. In dieser Rubrik finden Sie Hintergrundinformationen und Formulare, mit deren Hilfe Sie als baden-württembergischer Verlag oder als Journalist einen Presseausweis beantragen können.

Seit Januar 2006 gibt es einen bundeseinheitlichen Presseausweis. Dieser gilt für das aufgedruckte Kalenderjahr und wird als stabile Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgegeben. Farbverlauf, ein Hologramm und spezielle Drucktechniken sollen dabei helfen, den Presseausweis fälschungssicher zu machen. Die kurze Laufzeit mit jährlich wechselnder Farbgestaltung soll ebenfalls zur Sicherheit des Ausweises beitragen und die Gefahr von Fälschungen und Missbrauch im Vergleich zur vorherigen Verfahrensweise verringern.

Für die Neubeantragung der Presseausweise können auf dieser Internetseite zwei pdf-Formulare heruntergeladen werden:

ANTRAGSFORMULAR

Das Antragsformular, das auch am Bildschirm ausgefüllt und danach ausgedruckt (oder auch erst ausgedruckt und von Hand ausgefüllt) werden kann.

SAMMELANTRAG

Vereinfachter Antrag auf Ausstellung von mehreren Presseausweisen für fest angestellte Redakteure.

Das Antragsformular soll mit einem neuen Passbild versehen und unterschrieben werden.
Dabei bitten wir Sie, die formalen Anforderungen auf dem Antragsformular zu beachten. Das Foto soll die Größe 35 x 45 mm nicht überschreiten, es kann in Farbe oder Schwarzweiß ausgestellt werden. Wir bitten Sie, das Foto aufzukleben und nicht mit Drahtklammern zu fixieren.

Der VSZV hat sich entschlossen, mit den Antragsformularen neue Bilddaten für die bisherigen Presseausweisinhaber anzufordern, da sich gezeigt hat, dass die in der Geschäftsstelle vorliegenden Bilddaten nicht immer hinreichend aktuell sind. Auch wurden in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Bildformate, teilweise auch elektronisch, angeliefert.

Was die fest angestellten Redakteure betrifft, ist die hauptberufliche journalistische Tätigkeit von der Geschäftsleitung zu bestätigen; freie Journalisten müssen wie bisher ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise beifügen.

Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der/die Antragsteller/in zum Führen eines Presseausweises berechtigt ist, übersenden wir die Presseausweise an die im Antrag angegebene Versandadresse.

Bitte beachten Sie bei Beantragung des Presseausweises die Ausführungen im Merkblatt für die Ausstellung von Presseausweisen, das auf dieser Website ebenfalls heruntergeladen werden kann.

Den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises senden Sie per Post an die VSZV-Geschäftsstelle in Stuttgart.

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