Rhein-Neckar-Zeitung veranschaulicht das Grundgesetz | VSZV Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V.
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Rhein-Neckar-Zeitung veranschaulicht das Grundgesetz

Rhein-Neckar-Zeitung veranschaulicht das Grundgesetz

Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes veranschaulicht die Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe vom 23. Mai alle 19 Grundrechte-Artikel anhand von 19 Beiträgen. In den neun Lokalausgabe stellt die Redaktion in Form von Interviews, Features, Statistiken und Hintergründen den Sinn der Grundrechte dar und zeigt – soweit möglich – auch die lokale Bedeutung auf. Sämtliche Ressorts leisteten dazu jeweils einen oder mehrere Beiträge.

Chefredakteur Dr. Klaus Welzel: „Wir sind stolz auf diese Teamleistung, in die sich die Sportredaktion (Recht auf Vereinsgründung) ebenso einbrachte wie alle neun Lokalredaktionen (Eigentum verpflichtet) oder die Kollegen aus dem Wirtschaftsredaktion (Recht auf freie Berufswahl). Ziel ist es, den Lesern zu verdeutlichen, dass jedes Grundrecht Auswirkungen auf ihr tägliches Leben hat. Insbesondere wollten wir auch auf den freiheitlichen Charakter des Grundgesetzes hinweisen“, so der Chefredakteur, der die Redaktion im Team mit Inge Hoeltzcke leitet.

Die Rhein-Neckar-Zeitung bereitet seit mittlerweile neun Jahren täglich ein ressortübergreifendes Thema auf und betitelt dieses als „Tagesthema“. In dieser Reise erschien auch die Grundgesetzausgabe.



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