21 Okt. Landgericht Stuttgart verbietet die SWR-App „Newszone“
Die klageführenden Zeitungsverlage aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz begrüßen die heutige Entscheidung des Landgerichts Stuttgart Wettbewerbskammer – im Verfügungsverfahren die App „Newszone“ der SWR als eigenständiges, presseähnliches und damit rechtswidriges Angebot in der angetroffenen Form vom 14.04.2022 zu untersagen.
„Damit ist entschieden, dass es sich bei der App um ein originäres Angebot handelt, das in vergleichbarer Form nicht mehr seitens des SWR betrieben werden darf“, sagt Dr. Holger Paesler. Der Geschäftsführer des Verbandes Südwestdeutscher Zeitungsverleger in Stuttgart unterstützte die Verlage juristisch im Klageverfahren. „Durch das Urteil wird das Verbot der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eindrucksvoll bestätigt“, sagt Holger Paesler.
Die o.a. Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig.