26 Okt. Südwestdeutsche Zeitungsverlage prüfen die Vollstreckung des Urteils gegen die SWR-App „Newszone“
Die Absicht des SWR, die am 21.10.2022 per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Stuttgart untersagte App „Newszone“ inhaltlich als eigenständiges Angebot unter dem Namen „dasding.de/newszone“ und bei TikTok fortzuführen, irritiert die klagenden Verlagshäuser aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
»Wir prüfen gerade rechtlich, ob mit diesem Vorgehen ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung des Landgerichts gegeben ist und werden entsprechend reagieren«, sagte Wolfgang Poppen. Der Verleger der Badischen Zeitung vertritt die 16 klagenden Verlagshäuser.
»Wir sind der Ansicht, dass allein die Ausspielung der Inhalte von „Newszone“ auf die Microsite „dasding.de/newszone“ und bei TikTok die Nachrichteninhalte von „Newszone“ als eigenständiges Angebot fortführt und dadurch eine technische Umgehung des Verbotstenors vorliegt«, führt Wolfgang Poppen aus.
Das Landgericht Stuttgart hatte in der einstweiligen Verfügung gegen den SWR erlassen, dass die Ausgestaltung von „Newszone“ an einem konkreten Tag zu textlastig und damit rechtswidrig gewesen sei. Zudem bewertete das Gericht die App als eigenständiges Angebot, für das keine gesonderte medienrechtliche Genehmigung vorliegt. Gegen das Urteil kündigte der SWR Berufung an das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.